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Winterdienst: Rechtliche Pflichten für Eigentümer in Darmstadt
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Winterdienst: Rechtliche Pflichten für Eigentümer in Darmstadt

Fein & Rein Team28. November 20237 Min. Lesezeit

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter

Sobald die ersten Flocken fallen, stehen Eigentümer in Darmstadt vor einer wichtigen Pflicht: der Verkehrssicherungspflicht. Diese gesetzliche Vorgabe besagt, dass Grundstückseigentümer dafür verantwortlich sind, dass Gehwege und Zugänge zu ihrem Grundstück sicher begehbar sind. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall persönlich.

Die Stadt Darmstadt hat diese Pflicht in ihrer Straßenreinigungssatzung konkretisiert. Eigentümer und Mieter (wenn im Mietvertrag festgelegt) müssen Gehwege von Schnee und Eis befreien und bei Glätte streuen.

Wann muss geräumt werden?

Die Räum- und Streupflicht gilt in Darmstadt zu folgenden Zeiten:

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags: 8:00 bis 20:00 Uhr
  • Bei anhaltendem Schneefall: Wiederholtes Räumen erforderlich
  • Das bedeutet: Spätestens um 7 Uhr morgens (bzw. 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen) müssen die Gehwege geräumt und gestreut sein. Bei Dauerschneefall muss regelmäßig nachgeräumt werden.

    Was genau muss geräumt werden?

    Die Räumpflicht erstreckt sich auf:

  • Gehwege vor dem Grundstück (in einer Breite von mindestens 1,50 m)
  • Zugänge zum Hauseingang und zu Mülltonnenstellplätzen
  • Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen
  • Treppen und Rampen im öffentlichen Zugangsbereich
  • Welche Streumittel sind erlaubt?

    In Darmstadt gelten strenge Regeln für Streumittel:

  • Erlaubt: Granulat, Splitt, Sand, abstumpfende Streumittel
  • Eingeschränkt: Streusalz nur bei extremer Glätte (Blitzeis)
  • Verboten: Ungehemmter Einsatz von Auftausalzen
  • Die Stadt Darmstadt empfiehlt die Verwendung von umweltfreundlichen Streumitteln, um Bäume, Gewässer und Böden zu schonen.

    Haftung: Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

    Die Konsequenzen einer vernachlässigten Räumpflicht können gravierend sein:

    Zivilrechtliche Haftung: Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Eigentümer für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Schadenssummen von mehreren zehntausend Euro sind keine Seltenheit.

    Ordnungswidrigkeiten: Die Stadt Darmstadt kann Bußgelder verhängen, wenn die Räumpflicht nicht eingehalten wird.

    Versicherungsschutz: Viele Haftpflichtversicherungen prüfen im Schadensfall, ob der Eigentümer seiner Räumpflicht nachgekommen ist. Bei Pflichtverletzung kann der Versicherungsschutz entfallen.

    Räumpflicht delegieren: So geht es richtig

    Die gute Nachricht: Sie müssen nicht selbst zur Schneeschaufel greifen. Die Räumpflicht kann an Dritte übertragen werden:

  • An Mieter: Durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag (und im Hausordnungsplan)
  • An einen professionellen Winterdienst: Durch einen schriftlichen Vertrag
  • Wichtig: Auch bei Delegation bleibt eine Kontrollpflicht bestehen. Sie müssen stichprobenartig überprüfen, ob der Beauftragte seine Pflicht erfüllt. Durch die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes mit Dokumentation sind Sie optimal abgesichert.

    Warum ein professioneller Winterdienst die beste Lösung ist

    Ein professioneller Winterdienst in Darmstadt bietet entscheidende Vorteile:

    1. Zuverlässigkeit: Räumung erfolgt pünktlich vor den vorgeschriebenen Zeiten

    2. Dokumentation: Lückenlose Protokolle als Nachweis bei Haftungsfragen

    3. Haftungsübergang: Mit vertraglicher Vereinbarung übernimmt der Winterdienst die Haftung

    4. Professionelle Ausrüstung: Effiziente Räumung auch bei starkem Schneefall

    5. Umweltgerechtes Streuen: Einsatz zugelassener Streumittel

    So sichern wir Sie ab

    Fein & Rein Gebäudeservice bietet Ihnen einen Rundum-Winterdienst in Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg:

  • Schneeräumung ab 3 Uhr morgens
  • Glättebekämpfung mit zugelassenen Streumitteln
  • Digitale Einsatzdokumentation mit GPS-Tracking
  • Betriebshaftpflichtversicherung bis 5 Mio. Euro
  • Flexible Verträge: Saisonpauschale oder Einzelabrechnung
  • Fazit: Sicherheit geht vor

    Die Räum- und Streupflicht ist kein Kavaliersdelikt. Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken und sorgen Sie für sichere Wege rund um Ihre Immobilie.

    Sichern Sie sich jetzt für den Winter ab! Fordern Sie ein kostenloses Angebot an oder rufen Sie uns direkt an unter 06151 / 608 32 88.

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    Inhaltsverzeichnis

    Die Verkehrssicherungspflicht im Winter
    Wann muss geräumt werden?
    Was genau muss geräumt werden?
    Welche Streumittel sind erlaubt?
    Haftung: Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
    Räumpflicht delegieren: So geht es richtig
    Warum ein professioneller Winterdienst die beste Lösung ist
    So sichern wir Sie ab
    Fazit: Sicherheit geht vor

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